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Bundesberufungsgericht bestätigt die Abweisung einer Kartellklage gegen Nielsen

1 Minute lesen | März 2013

NEW YORK - 6. März 2013 - Der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit bestätigte am 4. März 2013 die Abweisung der Kartellklage der Sunbeam Television Corporation gegen Nielsen. Das Bezirksgericht hatte festgestellt, dass Sunbeam nicht nachweisen konnte, dass Nielsen einen Wettbewerber daran gehindert hat, einen Dienst zur Messung der Einschaltquoten auf dem Markt von Miami einzurichten, und dass Sunbeam kartellrechtlich nicht befugt war, seine Ansprüche nach dem Sherman Act und dem Florida Antitrust Act gegen Nielsen geltend zu machen. Das Gericht befand auch, dass Nielsen berechtigt war, seinen Dienst Local People Meter in Miami einzuführen, der das frühere Meter-Diary-System ersetzte. Das 11. Bundesberufungsgericht stimmte dem zu.

Über Nielsen
Nielsen Holdings N.V. (NYSE: NLSN) ist ein weltweit tätiges Informations- und Messunternehmen mit führenden Marktpositionen in den Bereichen Marketing- und Verbraucherinformationen, Fernseh- und andere Medienmessung, Online-Intelligence, mobile Messungen, Messen und verwandte Bereiche. Nielsen ist in rund 100 Ländern vertreten und hat seinen Hauptsitz in New York, USA, und Diemen, Niederlande. Weitere Informationen finden Sie unter www.nielsen.com.

Medienkontakt:

Flavie Lemarchand-Wood, Flavie.lemarchand-wood@nielsen.com